AGB.
I. Geltung
1 Diese allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle von der hypeXR UG (haftungsbeschränkt), Peutestraße 8, 20539 Hamburg (im Folgenden: „HYPE XR“), durchgeführten Auftragsproduktionen sowie sämtliche damit zusammenhängenden Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der HYPE XR gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die HYPE XR ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die HYPE XR in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos an ihn erbringt.
3 Sofern nicht anders vereinbart, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen bzw. jedenfalls in der von der HYPE XR zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass die HYPE XR in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
II. Angebot & Vertragsschluss
1 Alle Angebote der HYPE XR sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die HYPE XR innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.
2 Die Zusendung von Waren oder die Durchführung der beauftragten Dienstleistungen gelten als Annahme.
III. Liefer- und Zahlungsbedingungen
1 Die Dienstleistung wird im vereinbarten Format ausgeliefert. Sollte kein Format benannt sein, erfolgt die Auslieferung in einem von HYPE XR festgelegten Standardformat. Wenn die Erstellung eines 3D-Models nur erfolgt, um weitere Dienstleistungen zu erbringen, erfolgt keine separate Auslieferung des 3D-Models. Offene Daten und Dateien werden nur gegen einen entsprechenden Buy-out herausgegeben.
2 Die vereinbarte Vergütung ist mit Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Abrechnung erfolgt nach Projektfortschritt. HYPE XR ist alternativ ausdrücklich berechtigt, nach eigenem Ermessen Teilrechnungen entsprechend dem Fortschritt des Projekts zu stellen.
3 Die von HYPE XR genannten Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist HYPE XR berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
IV. Auftragsproduktionen
1 HYPE XR ist berechtigt, die von ihr geschuldeten Leistungen nach eigenem Ermessen durch Dritte erbringen zu lassen. Ein Anspruch des Kunden auf die Durchführung der Produktion durch bestimmte Personen besteht nicht.
2 Sind HYPE XR innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der 3D-Modelle keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die 3D-Modelle als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
3 HYPE XR ist berechtigt, das Logo des Kunden sowie das 3D-Model und weiteres Material als Referenz zu nutzen, insbesondere für die unternehmenseigene Website und Printpublikationen.
4 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
V. Überlassene 3D-Models & Dienstleistungen
1 Diese AGB gelten für jegliche dem Kunden überlassenen 3D-Modelle und erbrachten Dienstleistungen, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisch oder digital übermittelte 3D-Modelle und Dienstleistungen.
2 Der Kunde erkennt an, dass es sich bei den von HYPE XR gelieferten 3D-Modellen und Dienstleistungen um urheberrechtlich geschützte Werke handelt.
3 Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die gesondert zu vergüten sind, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist.
4 Die überlassenen 3D-Modelle und erbrachten Dienstleistungen verbleiben im Eigentum von HYPE XR, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher. Ist der Kunde Verbraucher, steht der Eigentumsübergang an den 3D-Modellen und Dienstleistungen unter der aufschiebenden Bedingung der Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis durch den Kunden.
5 Der Kunde hat die 3D-Modelle und erbrachten Dienstleistungen sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf sie an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6 Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder den Inhalt, die Qualität oder den Zustand der 3D-Modelle und Dienstleistungen betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gelten die 3D-Modelle und Dienstleistungen als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
VI. Nutzungsrechte
1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, überträgt HYPE XR dem Kunden Nutzungsrechte an den gelieferten 3D-Modellen und Dienstleistungen nach Maßgabe der folgenden Absätze:
a) Dem Kunden wird nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung der 3D-Modelle und Dienstleistungen zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt, übertragen. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
b) Das Recht zur Verwendung der 3D-Modelle und Dienstleistungen durch HYPE XR nach Maßgabe der Ziffer 3 bleibt hiervon unberührt.
2 Vorbehaltlich Ziffer 1 müssen ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen gesondert über Buy-outs vereinbart werden.
3 Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte ist HYPE XR berechtigt, die 3D-Modelle und Dienstleistungen im Rahmen der Eigenwerbung kostenfrei zu verwenden. Der Kunde willigt mit Abschluss des Vertrages insbesondere in die werbliche Nutzung auf den unternehmenseigenen Websites und Social-Media-Profilen von HYPE XR ein.
4 Jede über Ziffer 1 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von HYPE XR. Das gilt insbesondere für:
– eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen,
– die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung der 3D-Modelle und Dienstleistungen auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetoptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung der 3D-Modelle und Dienstleistungen gem. Ziffer V 5 AGB dient.
– jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Daten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Daten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt).
– die Weitergabe der digitalisierten 3D-Modelle und Dienstleistungen im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5 Veränderungen der 3D-Modelle und Dienstleistungen durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von HYPE XR und nur bei gesonderter Kennzeichnung der Bearbeitung gestattet. Auch dürfen die 3D-Modelle nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6 Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7 Jegliche öffentliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe der 3D-Modelle und Dienstleistungen ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des Urhebervermerks „© HYPE XR“ in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Werk.
8 Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche von HYPE XR aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
VII. Haftung
1 HYPE XR haftet für von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB).
2 HYPE XR übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, HYPE XR sichert dies in einer entsprechenden Release-Erklärung ausdrücklich zu. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das künstlerische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc., obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
3 HYPE XR verwahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
VIII. Honorare
1 Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Honorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und etwaiger Künstlersozialabgaben.
2 Mit dem vereinbarten Honorar wird die Nutzung des 3D-Modells und der erbrachten Dienstleistungen zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziffer VI abgegolten.
3 Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4 Das Honorar gemäß Absatz 1 ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte 3D-Modell oder die Dienstleistung nicht veröffentlicht wird.
5 Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6 HYPE XR weist darauf hin, dass der Kunde möglicherweise für die gezahlte Vergütung Beiträge zur Künstlersozialversicherung abführen muss. Hierüber wird sich der Auftraggeber selbst kundig machen.
7 In der Postproduktion ist eine Korrekturschleife enthalten. Diese umfasst die einmalige Durchführung von Änderungen und Anpassungen gemäß den Spezifikationen des Kunden. Weitere Korrekturschleifen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen oder zusätzliche Änderungswünsche umfassen, werden dem Kunden separat berechnet.
IV. Vertraulichkeit
1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen Informationen und Daten, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund ihrer Natur als vertraulich anzusehen sind, streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben oder für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen.
2 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die:
a) der anderen Partei nachweislich vor dem Empfangsdatum bekannt waren;
b) nach dem Empfangsdatum nachweislich und ohne Verschulden der anderen Partei öffentlich bekannt wurden;
c) der anderen Partei ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart wurden;
d) von der anderen Partei unabhängig und ohne Nutzung der vertraulichen Informationen entwickelt wurden.
3 Beide Parteien sind verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit der Informationen zu gewährleisten. Dies schließt die Einschränkung des Zugriffs auf solche Informationen auf Mitarbeiter und Subunternehmer ein, die diese Informationen zur Erfüllung des Vertrags benötigen und die schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden.
4 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen, solange und soweit die vertraulichen Informationen nicht durch eine der in Ziffer 2 genannten Ausnahmen öffentlich bekannt geworden sind.
5 Bei einer Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung ist die verletzende Partei verpflichtet, der anderen Partei alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen. Dies schließt auch die Kosten für die Rechtsverfolgung ein.
X. Vertragsstrafe, Schadensersatz, Vergütung bei Kündigung
1 Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von HYPE XR erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des 3D-Modells oder der Dienstleistungen ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des Nutzungshonorars zu zahlen. HYPE XR behält sich die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche vor.
2 Schließt der Kunde nach Anbahnung aber vor Abschluss des Vertrages mit HYPE XR über den gleichen Vertragsgegenstand einen Vertrag mit einem Dritten ab, zu dem ihm der Kontakt zuvor durch HYPE XR vermittelt wurde, steht HYPE XR hierfür eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 Prozent des vom Kunden mit dem Dritten vereinbarten Nettohonorars zu. HYPE XR ist berechtigt, die Vertragsstrafe neben der Erfüllung und als Mindestbetrag eines vom Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften geschuldeten Schadensersatzes zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.
3 Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Kunden gilt § 648 BGB.
XI. Allgemeines
1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
2 Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Werkvertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind. Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich in Textform zu bestätigen.
3 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Geschäftssitz von HYPE XR.